ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN des WONNEMAR SPA


A. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der InterSPA Gesellschaft für Betrieb Wonnemar Wismar mbH als Betreiber des WONNEMAR SPA (nachfolgend „WONNEMAR SPA“) mit Gästen des WONNEMAR SPA (nachfolgend „Gast“) über die Benutzung der Einrichtungen des Wonnemar Spa und die Inanspruchnahme von Behandlungen, Anwendungen und alle für den Gast zu erbringenden weiteren Leistungen und Lieferungen (nachfolgend zusammen „SPA-Leistungen“) des WONNEMAR SPA.
  2. Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, auch wenn das WONNEMAR SPA diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Für alle Verträge zwischen dem WONNEMAR SPA und dem Gast gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Das WONNEMAR SPA widerspricht bereits jetzt etwaigen Gegenbestätigungen des Gastes, in denen dieser auf seine Geschäftsbedingungen verweist.
  3. Unser Personal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von der Preisliste oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.


B. Nutzung und Reservierung

I. Vertragsabschluss, Änderungen

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das WONNEMAR SPA zustande.
  2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.


II. Umfang der Nutzung der Einrichtungen, Mindestalter

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Behandlungsräume, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Gast hat den Behandlungsraum unmittelbar nach dem Ende einer Anwendung oder Behandlung zu verlassen.
  2. Sauna, Fitnesseinrichtungen, Solarium und Pool kann der Gast, sofern diese Leistungen nicht im gebuchten Arrangement enthalten sind, nach Verfügbarkeit und auf der Grundlage der aktuellen Preisliste nutzen.
  3. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen den Poolbereich nur unter der Aufsicht ihrer Erziehungsberechtigten nutzen.


III. Preise, Zahlung, Aufrechnung, Abtretungsverbot

  1. Der Gast ist verpflichtet, die für die SPA-Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des WONNEMAR SPA zu zahlen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  2. Rechnungen des WONNEMAR SPA ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ohne Abzug zahlbar.
  3. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig gestellten Forderung gegenüber einer Forderung des WONNEMAR SPA aufrechnen.
  4. Ansprüche des Gastes dürfen nur mit Zustimmung des WONNEMAR SPA abgetreten werden.


IV. Rücktritt des Gastes (Stornierung), Verspätung

  1. Der Gast ist zum Rücktritt von dem mit dem WONNEMAR SPA geschlossenen Vertrag nur bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Anfangstermin der gebuchten SPA-Leistung berechtigt. Nimmt der Gast SPA-Leistungen nicht in Anspruch, ohne dass ein wirksamer Rücktritt nach den vorstehenden Satz 1 und 2 vorliegt, so ist der Preis für die vereinbarte SPA-Leistung in Höhe von 80 % auch dann zu zahlen, wenn der Gast diese nicht in Anspruch nimmt. Das WONNEMAR SPA muss sich dabei den Wert etwaiger ersparter Aufwendungen oder durch anderweitige Verwendung seiner Leistungen etwaig erzielte Einnahmen nicht anrechnen lassen; § 615 Satz 2 BGB wird abbedungen.
  2. Der Gast hat sich spätestens 10 Minuten vor dem vereinbarten Anfangstermin der gebuchten SPA-Leistung im WONNEMAR SPA einzufinden. Erscheint er verspätet und verzögert sich deshalb der Beginn der SPA-Leistung, so wird deren vereinbarte Dauer entsprechend verkürzt, ohne dass dies Einfluss auf die vereinbarte Vergütung hätte.


V. Rücktritt des WONNEMAR SPA

  1. Das WONNEMAR SPA ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise
  1. Das Wonnemar Spa hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  2. Bei berechtigtem Rücktritt des WONNEMAR SPA entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.


VI. Haftung des WONNEMAR SPA

  1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das WONNEMAR SPA nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des WONNEMAR SPA auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern des WONNEMAR SPA gilt.
  2. Beim erstmaligen Besuch des WONNEMAR SPA wird dem Gast ein Konsultationsbogen zu seinem Gesundheitszustand vorgelegt, den der Gast auszufüllen hat. Bei weiteren Besuchen hat der Gast das WONNEMAR SPA auf etwaige Änderungen von sich aus hinzuweisen, sofern diese Änderung dazu führen würde, dass die ursprünglichen Angaben im Konsultationsbogen nicht mehr zutreffen. Das WONNEMAR SPA haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Gast den Konsultationsbogen falsch oder unvollständig ausgefüllt hat oder seiner Hinweisobliegenheit nicht nachgekommen ist.
  3. Für eingebrachte Sachen haftet das WONNEMAR SPA dem Gast nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des WONNEMAR SPA, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen. Im WONNEMAR SPA zurückgelassene Sachen des Gastes oder von Dritten werden vom WONNEMAR SPA auf Anfrage des Gastes auf dessen Kosten und Risiko zurückgesandt. Das WONNEMAR SPA bewahrt zurückgelassene Sachen sechs Wochen auf. Nach Ablauf von sechs Wochen werden die Sachen, sofern diese erkennbar werthaltig sind, dem lokalen Fundbüro übergeben. Eine Haftung des WONNEMAR SPA ist ausgeschlossen.


VII. Erfüllungs- und Zahlungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Wismar.
  2. Es gilt deutsches Recht.
  3. Gerichtsstand ist Schwerin.

Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.